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생명의료 영역에서 모를 권리에 관한 헌법적 연구

Studien zur sog. (Grund)Recht auf Nichtwissen

초록/요약

이 연구는 종래 모를 권리라는 이름으로 논의된 법적 문제를 헌법적으로 해명하고자 하였다. 종래 간헐적으로 언급하고 지나가는 정도였던 모를 권리 논의는 근자에 본격적인 연구주제로 떠올랐다. 그런 배경에서 이 연구는 국내의 기존 연구를 이어받아 그 바탕 위에서 모를 권리의 개념과 헌법적 근거를 분명히 하는 한편, 그것의 실현을 위한 입법적 대안을 제시하고자 시도하였다. 우선 모를 권리에서 말하는 모름이란 1차적 앎과 2차적 앎을 전제로 하여, 대상에 대해 모른다는 사실을 아는 1차적 앎을 스스로가 자각하는 2차적 앎의 상태를 뜻한다. 그리고 그것은 자기 유전정보를 대상으로 하며, 스스로가 그 유전정보를 모른다는 1차적 앎의 상태를 계속 유지할지에 대한 판단에서 모름이라는 2차적 앎을 선택하는 권리를 뜻한다고 보았다. 이렇게 함으로써 모를 권리가 상정하는 상황에서 모름이라는 자기결정이 우연 또는 무지의 산물이 아닌 분명한 인식에 따른 의사결정일 수 있도록 하였다. 이를 통해 모를 권리의 실효성 문제도 동시에 해결할 수 있었다. 또한 앎을 전제로 한 의사결정이라는 근대법 이후의 ‘자유’ 관념의 전통을 이어받은 우리 헌법체계에서 ‘알 권리’와 ‘모를 권리’가 서로 모순되기 보다는 더 큰 앎이라는 전체 체계 속에서 조화로운 질서를 이룰 수 있었고, 이로써 권리 주체의 자유를 더 잘 보장하는 장치를 마련할 수 있었다. 이를 전제로 한 생명의료 영역에서 모를 권리의 헌법적 개념은 사망 등 치명적 결과를 야기할 수 있으며 치료되지 않는 유전정보에 대해 당사자가 그것을 모르기로 결정하는 권리로 정의내릴 수 있다. 그 대상이 사망 등 치명적 결과를 야기하는 동시에 치료할 수 없는 것으로 제한되는 이유는, 그렇지 않을 경우 국가의 기본권 보호의무를 해태함으로써 자기위태화에 대한 기존 헌법질서에 배치되기 때문이다. 모를 권리는 이상의 생활이익에 대한 개인의 자유로운 의사결정으로서 권리성을 인정받을 수 있다. 그러나 그것이 반드시 헌법 차원에서 인정되어야 하는지, 그 경우 독자적 기본권으로 인정되는지 또는 기존 기본권의 내용으로 보아야 하는지는 별개의 문제로 남는다. 첫째로 모를 권리는 사인간의 관계를 전제로 한 것이지만, 알 권리와 대등한 위치에서 그것의 수정을 가하는 것이며, 오히려 크게는 알 권리의 질서에 편입된 것이라는 점에서 기본권성을 인정받을 수 있다. 더욱이 그 실현은 입법 및 사법과정에서 국가작용을 거친다는 점에서 국가적 방어권의 성격을 완전히 배제할 수는 없다. 나아가 인간의 존엄과 가치에 관한 기본권 질서에 있어서 자신의 운명에 대한 중대한 결정권을 본인에게 준다는 점에서도 기본권적 차원의 논증이 가능하다. 그것의 헌법적 근거는 현재로서는 알 권리를 전제로 한 기본권 포기라는 현상으로 해명할 수 있을 것이다. 이때 알 권리란 개인정보 자기결정권의 내용인 자기정보열람청구권을 뜻한다. 향후 모를 권리 문제가 더 전면에 부각되어 권리로서 주장되기 시작하고 또한 헌법적 보호의 필요성과 당위성이 승인되는 때에 이른다면 스스로 자기 삶의 중요한 문제를 결정한다는 측면에 중심을 둔 자기운명결정권의 내용으로 포섭시킬 수 있을 것이다. 또한 이처럼 기존 기본권 질서의 내용으로 충분히 편입시킬 수 있다는 점에서 독자성을 가진 ‘열거되지 않은 기본권’으로까지 인정할 필요는 없어 보인다. 모를 권리의 실현은 의사-환자 관계라는 사적 관계에 개입되는 형식으로 이루어진다. 그 바탕에는 기본권 삼각관계를 중심으로 한 기본권의 대사인적 효력, 국가의 기본권 보호의무, 기본권 충돌의 상호보완적 효력이 작용하고 있다. 관련 법령에서 모를 권리는 명시적으로 규정하고 있지 않기 때문에 보호에 미흡한 점들이 있다. 이 문제를 해결하기 위한 시사점을 얻기 위해 유럽 차원에서 유럽인권협약, 유럽 기본권 헌장, 생명의료인권협약을 살펴보고, 독일의 헌법 및 유전자진단법, 미국에서의 모를 권리 논쟁을 고찰함으로써 비교연구를 수행하였다. 그 결과모를 권리가 신체적 완전성이 아닌 심리적 완전성의 문제라는 점이 미국의 논의에서 분명해졌다. 또한 유럽과 독일 차원의 규정들에서는 앎의 단계를 나누어 2차적 앎의 단계에서 결정할 수 있는 장치가 녹아 있음을 알 수 있었다. 그러한 접근법으로는 모를 권리 자체에 대한 보장을 넘어서 간접적인 방법으로서 차별금지나 정보보호의 관점도 추가됨을 알 수 있었다. 보다 구체적인 조항으로서는 생명의료인권협약과 독일의 유전자진단법에서 행사 시기와 방법 및 기본권충돌 사안의 접근방식 등을 참고할 수 있었다. 이를 참고하여 의료법 또는 생명윤리법에 유전정보를 모를 권리에 대한 조항 신설, 그 구체적인 경우에 모를 권리의 행사 범위, 시기, 방법에 대해 규정할 필요가 있다.

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초록/요약

In der vorliegenden Arbeit handelt es sich verfassungsrechtlich um sog. (Grund)Recht auf Nichtwissen Die Diskussion über das Recht auf Wissen, das zeitweise nur einfach erwähnt war, hat sich zu einem vollwertigen Forschungsthema entwickelt. Vor diesem Hintergrund übernahm diese Untersuchtung die bestehende Forschung in Korea, versuchte, den Begriff des Rechts auf Nichtwissen und dessen Verfassungsgrundlage, zu klären und eine gesetzgeberische Alternative für seine Verwirklichung vorzustellen. Zuallererst bedeutet der Begriff „Nichtwissen“ im Recht auf Nichtwissen den Zustand des Sekundärwissens, d.h. das Selbstbewusstsein des Primärwissens, d.i. das Wissen, dass das Objekt unbekannt ist. Also Nichwissen hat Prämisse der zwei Stufen von Wissen. Und das Recht auf Nichtwissen bedeutet, das zu wählen, ob der Status des Primärwissen über eigene genetische Information beibehalten werden soll. Auf diese Weise könnte die Selbstbestimmung des Nichtwissens eine Entscheidung sein, die auf einer klaren Wahrnehmung beruht, nicht auf einem Produkt des Zufalls oder der Unwissenheit, in einer Situation, in der das Recht auf Wissen vorausgesetzt wird. Dadurch konnte gleichzeitig die Wirksamkeit des Rechts auf Nichtwissens gelöst werden. Darüber hinaus ist es in System des Verfassungsrechts, das die Tradition des Begriffs der „Freiheit“ nach dem modernen Gesetz der Entscheidungsfindung unter der Prämisse von Wissen geerbt hat, im Gesamtsystem von Wissen harmonischer als das sich widersprechende „Recht auf Wissen“ und „Recht auf Nichtwissen“. Sie konnte Ordnung schaffen und damit einen Mechanismus bereitstellen, um die Freiheit des betroffenen Subjekts besser zu gewährleisten. Unter dieser Voraussetzung kann das verfassungsrechtliche Begriff des Rechts auf Nichtwissen im Bereich der Biomedizin definiert werden, das Recht von Patient auf nicht Wissen über die eigene genetische Infomation, die fatale Folgen wie den Tod hat und nicht unbehandebar sein. Dies folgt sich aus die Pflicht des Staates zum Schutz der Grundrechte. Das Recht auf Nichtwissen kann als ein Recht anerkannt werden, da es freie Selbstbestimmung über die oben genannten Interesse hat. Trotzdem bleibt eine gesonderte Frage, Ob es in diesem Fall auf verfassungsrechtlicher Ebene anerkannt werden muss, ob es als eigenständiges Grundrecht anerkannt oder als Inhalt eines bestehenden Grundrechts angesehen wird. Erstens basiert das Recht auf Nichtwissen, auf der Beziehung zwischen Privatmenschen, aber das Grundrecht kann darin erkannt werden, dass es eine Modifikation davon an einer Position ist, die dem Recht auf Wissen entspricht, und weitgehend in die Ordnung des Rechts auf Wissen einbezogen ist. Darüber hinaus kann das Recht in dessen Verwirklichung nicht vollständig von der Natur des Abwehrrecht ausgeschlossen werden, da sie im Gesetzgebungs- und Justizverfahren staatlichen Maßnahmen unterliegt. Auserdem kann auf der Ebene der Grundrechte argumentiert werden, dass dies dem Menschen das Selbstbestimmungsrecht über eigen Schicksal in der Grundordnung der Menschenwürde gibt. Die verfassungsrechtliche Grundlage von das Recht auf Nichtwissen lässt sich durch den Verzicht auf Grundrechten unter der Voraussetzung des gegenwärtigen Recht auf Wissens erklären. Wenn man das Recht auf Wissen sagt, bedeutet das Recht, die eigenen Informationen anzufordern, was der Inhalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist. Der Inhalt des Selbstbestimmungsrechts konzentrierte sich auf den Aspekt der Bestimmung der wichtigen Angelegenheiten des eigenen Lebens, wenn das in der Zukunft unbekannte richtige Thema als Recht geltend gemacht wird und auch wenn die Notwendigkeit und Rechtfertigung des Verfassungsschutzes gebilligt wird. Sie werden in der Lage sein, sich zu umarmen. Da es in den Inhalt der bestehenden Grundrechtsordnung aufgenommen werden kann, erscheint es außerdem nicht notwendig, es als ein unbenanntes Grundrecht mit Eindeutigkeit anzuerkennen. Die Verwirklichung des Rechts auf Nichtwissen erfolgt in Form einer Intervention in das Arzt-Patient-Verhältnis als eine private Beziehung. Basierend auf den dreieckigen Beziehungen der Grundrechte wirken sich die komplement’ren Auswirken der Drittwirkung der Grundrechte, der Pflicht zum Schutz der Grundrechte des Staates und der Grundrechtskollisionen aus. Es schützt sich nicht genug, da die einschlägigen Gesetze das Recht auf Nichtwissen nicht ausdrücklich festlegen. Um dieses Problem zu lösen, wurde eine vergleichende Studie durchgeführt, in der die Europäische Menschenrechtskonvention, die Europäische Charta der Grundrechte und die Biomedizin Konvention auf europäischer Ebene untersucht und die Grundgesetz Deutschlands und die Kontroverse in den Vereinigten Staaten untersucht wurden. Infolgedessen wurde aus der amerikanischen Debatte klar, dass das Recht auf Nichtwissen keine Frage der physischen Perfektion, sondern der psychischen Perfektion ist. Und es wurde in Ebene von EU sowie Deutschland festgestellt, Sekundärenwissen von Primärenwissen zu trennen und damit bestimmen zu können, ob man in Unwissen bleibt. Und das Recht auf Nichtwissen kann geschüzt werden, durch auch mittelbar Schutz von individueller Information oder vor Diskrimierung, nicht nur das Recht auf Nichtwissen als solche. Es ist erforderlich, Bestimmungen über das Recht auf Nichtwissen über die eigene genetische Informationen im Medizinrecht oder im Bioethikrecht vorzusehen und den Umfang, den Zeitpunkt und die Methode der Ausübung der Rechte im konkreten Fall festzulegen.

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