산재사망에 대한 사업주의 형사책임 : 특히 안전·보건의무의 성질과 위반에 대해
Die strafrechtliche Verantwortung von Arbeitgeber bei den Arbeitsunfällen
- 주제(키워드) 산업안전보건법 , 부작위범 , 과실범 , 준법지원인 , 컴플라이언스 , Arbeitssicherheitsgesetz , Unterlassungsdelikt , Fahlässigkeitsdelikt , Compliance
- 발행기관 서강대학교 일반대학원
- 지도교수 이호중
- 발행년도 2015
- 학위수여년월 2015. 2
- 학위명 석사
- 학과 및 전공 일반대학원 법학과
- 실제URI http://www.dcollection.net/handler/sogang/000000055474
- 본문언어 한국어
- 저작권 서강대학교 논문은 저작권보호를 받습니다.
초록/요약
사업주가 산업안전보건법의 안전의무 또는 보건의무를 위반한 결과 근로자가 사망하면 같은 법 제66조의2에 따라 처벌된다. 여기에는 몇 가지 문제가 제기되고 있다. 이 논문에서는 그 중 특히 안전의무 및 보건의무와 관련한 문제를 다루었다. 첫째로 이 의무의 성격이 무엇인지가 문제된다. 일부 견해가 주의의무로 보고 있지만, 그렇게 볼 근거는 없으며 이 의무는 작위의무로 보아야 한다. 둘째로 본 죄가 성립하기 위해 의무위반 외에 별도의 요건, 즉 ‘지시 또는 방치’가 필요한지가 문제된다. 이런 추가적 요건은 이론적으로나 실천적으로나 불필요하다는 것이 이 글의 논지이다. 그 다음으로 사업주가 의무위반에 대한 고의, 그에 따른 근로자의 사망이라는 결과에 대한 과실이 어떻게 인정될 수 있는가라는 문제가 남는다. 그것은 어려운 문제이지만 불가능한 것만은 아니라는 것이 이 연구가 주장하는 바다.
more초록/요약
Wenn Arbeitgeber gegen Sicherheitspflichts- oder Gesundheitspflegepflichtverletzung verstoßt hat, und danach verursacht hat, dass Arbeitnehmer ums Leben gekommen ist, kann der Arbeitgeber nach koreanischem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verurteilt werden (§66-2). Aber einige Problemstellung gibt es in der Bereich von §66-2 ArbSchG. So suche ich besonders die Problemstllung mit die oben erwähnten Pflichten. Erstens gehts es bei den Pflichten darum, ob die Pflichten Garantenpflichten oder Sorgfaltspflichten sind. Ich behaupte, die Pflicten sind Garantenpflichten. Deswegen ist §66-2 ArbSchG Erfolgsqualifiziertdelikt, kein Fahrlässigkeitsdelikt. Zweitens liegt die Problemstellung darin, ob §66-2 ArbSchG das nachträgliche Tatbestandselement braucht, d.h. Direktion oder Unterlsssung neben die Pflichtenverletzung. Das koreanische höchste Gericht erfordert sie. Aber ansicht der Wissenschaft und Praxis sind sie nicht brauchbar. Danach kann man fragen: Wie kann Arbeitgeber Vorsatz von der Verletzung oder Fahrlässigkeit von Tod haben? Ich meine, dass das zwar schwer, jedoch nicht unmöglich ist, weil ArbSchG und Handelsrecht Compliance usw. vorgeschrieben haben, dass z.B. mit Compliance Arbeitgeber bewußt sein kann. Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Die strafrechtliche Begründung von der Verantwoutung des Arbeitgeber 3. Auslegung von Sicherheits- und Gesundheitspflegepflicht 4. Subjektive Zurechnung bei §66-2 ArbSchG 5. Schlusswort
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